Viele Grüße
 Sebastian
 
 -- 
 Sebastian Meyer
 
 Referatsleiter 2.1 - Digitale Bibliothek
 Abteilung 2 - Informationstechnologie
 
 Sächsische Landesbibliothek -
 Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
 01054 Dresden
 Telefon: +49 351 4677-206
 Telefax:  +49 351 4677-711
 
  -----Ursprüngliche Nachricht-----
 Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
 viewer.de] Im Auftrag von Mahnke, Christian
 Gesendet: Montag, 4. Februar 2013 17:56
 An: technik(a)dfg-viewer.de
 Betreff: Re: [DFG-Viewer] DFG-Viewer für Handschriften
 
 Hallo,
  im Rahmen der Weiterentwicklung des DFG-Viewers
für Handschriften 
 fand im Dezember in Leipzig ein Treffen mit Vertretern der
deutschen
 Handschriftenzentren statt. Zur Ihrer Information finden Sie anbei das
 Ergebnisprotokoll dieser Sitzung, das außerdem bereits einen kleinen
 Ausblick auf das kommende Anwendungsprofil für METS/TEI bietet.
  
 Besonders möchte ich Sie auf den dritten Punkt im Abschnitt "METS" 
aufmerksam machen. Hier geht es darum, im DFG-Viewer über ein
 grafisches Element die Lizensierung des angezeigten Digitalisats
 (Metadaten und Bildderivate) kenntlich zu machen. Es ist vorgesehen, für
 alle gängigen Creative Commons-Lizenzen jeweils die einschlägigen
 Symbole anzuzeigen. Der zusätzliche Wert "reserved" kennzeichnet
 jedwede andere Form der Lizensierung, die nicht mit einem individuellen
 Symbol kenntlich gemacht wird (sondern mit einem allgemeinen
 "Copyright"-Symbol).
  D.h. es ist explizit nicht gemeint, dass nur die
angegebenen CC-Lizenzen 
 zulässig sind, sondern lediglich, dass nur diese durch
individuelle Symbole
 angezeigt werden. Auch andere Lizenzen sollen natürlich erlaubt sein,
 bekommen aufgrund ihrer unübersehbaren Fülle jedoch kein individuelles
 Symbol. Den CC-Lizenzen soll hier der Vorzug gegeben werden, da diese
 insbesondere im Kontext der DDB und Europeana (die nur CC0-lizensiertes
 Material akzeptiert) zunehmend an Bedeutung gewinnen.
 
 Dazu könnte man natürlich noch eine Ausprägung "other" hinzufügen,
 wenn diese vorhanden ist, würde die Implementierung nachsehen ob die
 Attribute "icon-url" und "url" vorhanden sind. Wenn ja, würde das
Icon
 angezeigt und mit dem Link zum Lizenztext hinterlegt werden.
 
  Die Vertreter der Handschriftenzentren waren sich
jedoch einig, dass 
 hier keine medientyp-spezifische Lösung angestrebt werden
sollte, weshalb
 ich diesen Punkt gerne hier zur Diskussion stellen möchte. Meines
 Erachtens taugt der Vorschlag ebenso gut für Drucke und Zeitschriften,
 aber da interessiert mich auch Ihre fachkundigere Meinung. Wie sehen Sie
 es? Geben Sie derzeit überhaupt explizit Nutzungsbedingungen in den
 Metadaten an? Wenn ja, welche Lizenzen verwenden Sie?
 
 Ansonsten:
 * Was passiert wenn es mehrere alternative Aufnahmen
 (@USE="SPECIAL") gibt?
 
 
 Christian
 
  Viele Grüße
 Sebastian Meyer
 
 --
 Sebastian Meyer
 
 Referatsleiter 2.1 - Digitale Bibliothek
 Abteilung 2 - Informationstechnologie
 
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http://www.slub-dresden.de/
 
 <Ergebnisprotokoll 17.12.2012_final.doc> 
 
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 Christian Mahnke
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