Lieber Herr Heiligenhaus,
mag sein, dass meine Vorstellung einer Strukturdatentypologie für alle DDB-relevanten
Medien utopisch ist. Es ist aber nun auch nicht so, dass ich damit "die ganze
Welt" beschreiben will. In sofern trifft Ihr Zitat die Sache auch nicht
hundertprozentig. Natürlich sind Archivalien anders als Museumsobjekte und anders als
Drucke, Zeitschriften und Handschriften aus Bibliotheken. Es geht hier aber nur um deren
innere Strukturen und die erscheinen mir als Laien doch - abgesehen von abweichenden
Bezeichnungen - sehr vergleichbar. Oder um wieder eine Metapher zu bemühen: Zwar lassen
sich Äpfel und Birnen äußerlich nicht vergleichen, im Innern sehen sie aber doch gleich
aus. :)
Aber lassen wir das, denn Sie haben recht damit, dass wir weder das Gremium sind, das
solche Entscheidungen treffen müsste, noch derzeit die akute Notwendigkeit besteht, hier
überhaupt zu einem Ergebnis zu kommen. Uns sollten nur zwei Dinge beschäftigen: der
DFG-Viewer und die VD16/17-Projekte. Für ersteren ist die ganze Debatte irrelevant, weil
der Viewer einfach anzeigt, was er bekommt (egal ob es auf irgendwelchen
Strukturdatenlisten steht oder nicht), und für letztere ist die Sache bereits
entschieden.
Der entscheidende Punkt, um den es mir nun geht (da die finale Überarbeitung vor der
Übersetzung ansteht), ist folgender: Soll die DFG-Viewer-Webseite eine Arbeitsanleitung
und Dokumentation für VD16/17 (und eventuell das kommende VD18) sein oder soll sie den
DFG-Viewer als unabhängigen Webservice für alle DFG-Projekte beschreiben? Meiner Ansicht
nach ist inzwischen letzteres der Fall. (Das war zu Anfang unserer Treffen in Halle noch
anders - die Gründe für den Wandel habe ich in meiner letzten Mail bereits dargelegt.)
Wenn die Viewer-Webseite aber den Viewer dokumentieren soll, dann wären die
Strukturdatensets dort eigentlich falsch, denn sie spielen für den Viewer keine Rolle. Und
damit sind sie auch für Projektnehmer unerheblich, die die Praxisregeln der DFG erfüllen
müssen. Die brauchen sich nämlich streng genommen um Strukturdatentypologien überhaupt
nicht zu kümmern. So wie während der Sitzungen in Halle also berechtigterweise immer
gefordert wurde, die ZVDD-Anforderungen in der Dokumentation nicht mit den (geringeren)
Anforderungen des Viewers zu vermengen, damit für den Anwender die Praxisregel-Hürde so
niedrig wie möglich und die Anforderungen so klar wie möglich sind, so müssten wir nun
auch konsequenterweise fordern, die VD16/17-Anforderungen nicht auf den Viewer zu
übertragen. Der Viewer verlangt keine normierten Strukturdaten, das tun nur VD16/17 und
ZVDD - und der Viewer darf sie auch gar nicht fordern, weil er sonst nicht mehr dem
Anspruch des primären Anzeigeinstruments für alle DFG-geförderten Digitalisierungsprojekte
gerecht werden kann.
Mein Vorschlag: wir nutzen die Viewer-Webseite als Plattform, um dort die verschiedenen
Strukturdatensets gleichberechtigt zu sammeln und zu dokumentieren. Wir sollten das aber
deutlich von der eigentlichen Viewer-Dokumentation trennen, denn damit hat es nichts zu
tun.
Viele Grüße
Sebastian Meyer
--
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Sebastian Meyer
Abteilung Informationstechnologie
Referat Entwicklung
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
Gesendet: Dienstag, 25. November 2008 18:04
An: technik(a)dfg-viewer.de
Betreff: Re: [DFG-Viewer] zvdd/DFG-Viewer METS Profil - Version 2.0
Lieber Herr Meyer,
ich muß meiner Antwort zwei Dinge vorwegschicken, denn Ihre Mail berührt nun
auch zwei Punkte, die m.E. nicht auf der Ebene des technischen Diskurses zu
verhandeln sind, sondern die Klärung dessen Voraussetzungen betreffen.
1. Mit dem ersten Punkt beschäftigt sich im allgemeinen die Philosophie,
vielleicht etwas spezieller die Erkenntnistheorie, traditionell gesprochen
aber die Hermeneutik: Was ist X? Im konkreten Fall: Was ist eigentlich eine
Typologie? Hierzu möchte ich zunächst aus einem Werk zitieren, das dem einen
oder anderen verrät, welche Position ich hierzu einnehme:
"Das sollte sich an Diltheys Nachfolgern zeigen: Die pädagogisch-
anthropologischen, psychologischen, sozialogischen, kunsttheoretischen,
historischen Typenlehren, die sich damals ausbreiteten, demonstrierten ad
oculos, daß ihre Fruchtbarkeit jeweils von der geheimen Dogmatik abhing, die
ihnen zugrunde lag. An all diesen Typologien von Max Weber, Spranger, Litt,
Pinder, Kretschmer, Jaensch, Lersch usw. zeigte sich, daß sie einen begrenzten
Wahrheitswert hatten, aber denselben einbüßten, sowie sie die Totalität der
Erscheinungen erfassen, d.h. vollständig sein wollten. Solcher 'Ausbau' einer
Typologie ins Allumfassende bedeutet aus Wesensgründen ihre Selbstauflösung,
d.h. den Verlust ihres dogmatischen Wahrheitskerns. [...] Das Denkmittel der
Typologie ist in Wahrheit nur von einem extrem nominalistischen Standpunkt aus
legitimierbar." (Hans-Georg Gadamer: Hermeneutik II. Wahrheit und Methode.
Ergänzungen. Register. Tübingen 1993, S. 101)
Ich würde mich dieser Position Gadamers in jeder Hinsicht anschließen. Sie
bedeutet übertragen auf unser hier diskutiertes Problem, daß ich den Angang,
den sie hier vorschlagen, sozusagen eine generische Typologie der Erschließung
der Welt formulieren zu können, für von Anfang an zum Scheitern verurteilt
halte. Diese Typologie wird nämlich m.E. dann gar nichts mehr unterscheiden
können (sie würde reduziert werden müssen auf genau einen Strukturtyp mit dem
Namen "Struktur") oder eben niemals fertig, weil sie sich in einer unendlichen
Diskussion aller denkbaren Unterscheidungen in einer haltlosen Liste von allen
möglichen Strukturen verlieren würde.
2. Bei dem zweiten Punkt dreht es sich um die Frage: Wer hat welche Beschlüsse
gefaßt? Wie war er dazu legitimiert? Welche Legitimation gibt es, diese
Beschlüsse wieder in Zweifel zu ziehen? Wer kann darüber befinden?
Hier zitiere ich nicht, sondern versuche zunächst vorneweg noch mal in
Erinnerung zu rufen, daß sich im Rahmen der Vorbereitung der DFG-Viewer-
Umsetzung die fachlichen und technischen Vertreter von vier Bibliotheken (SLUB
Dresden, ULB Halle, BSB München, HAB Wolfenbüttel), die im VD16/17-Kontext mit
dem Thema "Massendigitalisierung" befaßten waren, ergänzt um die Vertreter der
SBPK Berlin und der SUB Göttingen, die solche Vorhaben vorbereiteten, auf eine
Strukturdatentypologie verständigten, die dann im Netz dokumentiert wurde und
ist. Alle diese Bibliotheken haben anschließend dann Maßnahmen ergriffen, ihre
jeweiligen Projekte auf diese Beschlüsse auszurichten, entsprechende Prozesse
und Schnittstellen einzurichten, die diese Beschlüsse auch bedienen konnten.
Nun führen wir eine Diskussion auf dieser _Technikliste_, angestoßen durch
eine Nachfrage von Herrn Kothe, die ganz offensichtlich zum Gegenstand hat,
diesen formalen Beschluß aufzuheben. Ungeklärt scheint mir dabei allerdings
die Frage: Ist das hier das richtige Gremium dafür? Wenn ja, wodurch ist es
legitimiert? Wenn nein, welches ist denn das entsprechende Gremium? Hinzu
kommt dann noch die Frage: Aus welchem Prozeß ist eigentlich das
Alternativmodell entstanden, der hier ganz offensichtlich zur Diskussion
gestellt wird? Welche Empirie liegt ihm zugrunde? Welche Gremien?
Wie gesagt: Ich stelle beide Anmerkungen hier bewußt an den Anfang meiner
Mail. Ich halte es - das kann man anders sehen - eben für wichtig, sich die
"Bedingungen der Möglichkeit" seines Handelns ab und an explizit ins
Gedächtnis zu rufen, ansonsten kommt man bei bestimmten Fragen: schnell in
Treibsand.
da scheint es wohl verschiedene Vorstellungen
davon zu geben, welches
Ziel unser Strukturdatenset primär verfolgt. Für mich stellt das
Strukturdatenset in erster Linie einen Konsens der VD16/17-Projekte dar
und ist entsprechend für diese verpflichtend. Darüber hinaus ist es
eine starke Empfehlung an vergleichbare Projekte, die sich in diesem
Set wiederfinden. Mehr kann es aber nicht sein.
Genau: Mehr kann und will es zum aktuellen Zeitpunkt nicht sein. Und genau
unter diesen Voraussetzungen ist das auch so entschieden worden.
Ich denke, da müssen wir uns mit dem DFG-Viewer
deutlich aus dem
VD16/17-Kontext lösen. Natürlich ist er vor diesem Hintergrund
entstanden (und viele Formulierungen auf der Webseite sind auch nur vor
diesem Hintergrund zu verstehen), aber er hat sich inzwischen aus
diesem Kontext emanzipiert. Diese Liberalisierung wurde nicht zuletzt
von der DFG selbst ausgelöst, in dem sie den Viewer in den Entwurf der
Praxisregeln aufgenommen hat. Denn die Praxisregeln gelten schließlich
für alle Digitalisierungsprojekte der DFG und nicht nur für solche im
VD16/17-Kontext. Der Viewer muss künftig also all diesen Projekten
gerecht werden. Deshalb haben wir den Eigenheiten der Zeitschriften-
Katalogisierung Rechnung getragen und deshalb müssen wir uns aber nun
auch in Fragen der unterstützten Strukturdaten so generisch wie möglich
verhalten. Der DFG-Viewer ist eben nicht mehr nur das primäre
Anzeigeinstrument des VD16/17, sondern auf dem besten Weg zum primären
Anzeigeinstrument aller DFG-geförderter Digitalisierungsprojekte.
Das ist wohl richtig.
Nicht ganz: ich sage nicht, dass wir etwas
regeln, das wir gar nicht
regeln müssten. Sondern ich sage, dass wir diese Regeln, die wir für
einen begrenzten Kontext (nämlich VD16/17) aufgestellt haben, nun nicht
ohne Weiteres auf den viel größeren Kontext aller den DFG-Praxisregeln
unterworfenen Projekte übertragen können. Wir müssen die Regeln
entweder generell anpassen oder seperate Regeln für jeden einzelnen
Kontext entwerfen. Mit anderen Worten: entweder wir finden ein
Strukturdatenset, das den Bedürfnissen aller Digitalisierungsprojekte
der DFG gerecht wird, oder wir entwerfen für jedes dieser Projekte
(oder zumindest jeden größeren Kontext) ein eigenes Strukturdatenset.
Bislang gehen wir den zweiten Weg (1 Set für VD16/17, 1 Set für
Handschriften, 1 Set für Kirchenbücher, etc.). Nun wäre _ein_ Standard
als Austauschformat aber natürlich erstrebenswert. Soweit sind wir uns
glaube ich einig.
Nein, insoweit sind wir uns nicht einig. Ich glaube nämlich schlichtweg nicht
(s. meine Anm. 1), daß diese Aufgabe lösbar ist. Und ich glaube vor allem
nicht, daß diese Aufgabe, sollte sie doch lösbar sein, von den hier bislang
Beitragenden mit gegebenen Mitteln gelöst werden kann.
Uneinigkeit herrscht dann in der Frage, welches
Set diesen generischen
Standard darstellen könnte und wie wir ihn kommunizieren. Das VD16/17-
Set kann das nicht leisten, da es zu speziell ist. Das ZVDD-Set ist
schon deutlich generischer, aber auch immer noch medientypologisch auf
Drucke ausgerichtet.
Vollkommen richtig: zvdd ist ja schließlich auch die Abkürzung für 'Zentrales
Verzeichnis digitalisierter Drucke'. Ich halte das zvdd-Set zudem in keiner
Hinsicht für generisches, es ist einfach nur reduzierter. Zudem muß ich auf
einen Punkt aufmerksam machen, von dem ich weiß, daß er hier den wenigsten
wichtig sein wird: das zvdd-Set ist für mich allein dadurch schon mit einer
gewissen Zurückhaltung zu betrachten, daß es in formal ungenügender Form eine
Sammlung von Strukturtypen benennt: da steht 'TextSection' neben
"Announcement_Advertisement", da steht "TitlePage" neben
"Imprint_Colophon".
Für einen Entwickler - dieser Hinweis sei mir in diesem Kreis gestattet - wäre
Sourcecode, der Variablen gemixt im C-Style und im Camel-Case-Style benennt,
schlichtweg ein Unding. Sowas deutet immer darauf hin, daß hier nach
unterschiedlichen Style-Guides gearbeitet wurde oder eben nachlässig mit
solchen Konventionen umgegangen wird. Wie gesagt, kein starkes Argument, aber
immerhin eine Auffälligkeit, was den Reifegrad der Dokumentation betrifft.
Denkbar wäre aus meiner Sicht jedoch, dass ZVDD-
Set um wenige Strukturdaten anderer Medientypen zu ergänzen, um ein
solches generisches Standard-Set zu erzeugen. Das sollte möglich sein,
ohne mehr als ca. zwei Dutzend Strukturdaten benennen zu müssen.
Vollkommen ausgeschlossen aus meiner Sicht. Wenn Sie Handschriften im Blick
haben, mag das noch gehen. Bei Kirchenbüchern würden Sie schon in schleudern
kommen, bei sonstigen Archivmaterialien (Akten, Nachlässe, Bildsammlungen)
dann schon gänzlich und spätestens bei den Museen wäre sie zum Scheitern
verurteilt. Von daher halte ich es auch für denkbar unnötig, diesen Angang
überhaupt zu wählen. Aus meiner Sicht hat der Viewer, hat zvdd nur einen
Rahmen vorzugeben, in denen die Communities aus ihrer Fachkenntnis und
innerhalb ihrer Entscheidungsstrukturen kontrollierte Vokabularien zu
beschreiben hätten (TEI-Taxonomien, Herr Stäcker?). Für die VD16/16-Welt haben
diese das bereits getan. Aus meiner Erfahrung und Sicht taugt dieses Set auch
für das 18. bis 20. Jahrhundert. Was wollen wir zum aktuellen Zeitpunkt denn
mehr?
Modell 1: Jeder Anwender verwendet nach
Herzenslust Strukturdaten und
führt ein Mapping auf eines von mehreren allgemeineren Sets durch (je
nach Anforderungen seines Projekts), bevor er seine Daten weitergibt.
Bei Bedarf werden diese Strukturdaten dann wiederum auf ein noch
allgemeineres Set gemappt (durch ZVDD zum Beispiel). Das ist das
aktuelle Modell, wie es auf der Viewer-Webseite beschrieben ist.
Nachteile: Es gibt eine Vielzahl von Sets, die den unbedarften Anwender
irritieren und von Zielsystemen wie ZVDD und DDB mit einem Mapping
unterstützt werden müssen.
Dem kann ich nicht folgen: diese Modelle richten sich gerade nicht an
unbedarfte Anwender, sondern an Leute, die sich fachlich mit der Sache
auskennen. Das aktuelle Modell wurde von ebendiesen Fachleuten ja auch mit
guten Gründen beschlossen.
Modell 2: Jeder Anwender verwendet nach
Herzenslust Strukturdaten und
führt ein Mapping auf ein komplett generisches Set durch, bevor er
seine Daten weitergibt. Dieses Set muss dann nicht weiter gemappt
werden, sondern stellt gewissermaßen einen offenen Standard als
Austauschformat dar, den jedes Zielsystem beherrscht. Vorteile: ZVDD
braucht nur ein einziges Mapping, um daraus sein internes Format zu
erzeugen, und auch kommende Anwendungen wie die DDB könnten das Format
nachnutzen, da es generisch genug ist, um auch deren Anforderungen zu
genügen (in dem es beispielsweise nicht nur Drucke berücksichtigt). Aus
meiner Sicht ist das das erstrebenswertere Modell.
Wie gesagt: das "komplett generische Modell" gibt es aus meiner Sicht nicht.
Ich gebe Ihnen völlig recht, dass wir in jedem
Fall eine
Standardisierung anstreben sollten - auch im Bereich der Strukturdaten.
Wir müssen dabei aber über den Tellerrand schauen, denn der DFG-Viewer
soll nicht mehr nur die Bedürfnisse des VD16/17 bedienen. Inzwischen
kann er auch mit Zeitschriften umgehen und perspektivisch soll die
Präsentation von Handschriften möglich sein, denn auch deren
Digitalisierung ist Gegenstand von DFG-Projekten, für die wiederum die
Praxisregeln gelten. Das ist eine Entwicklung, die wir damals in Halle
noch nicht absehen konnten, als wir die Strukturdatenliste vereinbart
haben. Nun ist die Frage, wie wir auf die neue Situation reagieren. Ein
Beharren auf alten Entscheidungen ist da nicht unbedingt der richtige
Weg, auch wenn ein Umdenken natürlich wieder mit Aufwand verbunden ist.
Da müssen wir nun Aufwand und Nutzen abwägen.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass der Nutzen den Aufwand in
jedem Fall rechtfertigt, zumal wir langfristig mit der Pflege und
Implementierung verschiedener Strukturdatensets auch eine Menge Aufwand
hätten.
Der Aufwand würde vermieden, wenn man einen definierten Rahmen hätte,
innerhalb dessen die fachlich versierten Communities ihre Typologien
erstellen. Technisch halte ich das für den richtigen Angang, fachlich tue ich
das auch. Die von Ihnen vorgebrachten Argumente überzeugen mich nicht. Sie
stellen für mich auch keinen Blick über den Tellerrand dar, sondern einen
Sprung ins kalte Wasser, denn - ich wiederhole es nochmal - an der Entwicklung
einer generische Typologie haben sich schon ganz andere Leute die Finger
verbrannt. Und die wilde Mischung der Metaphern zeigt auch bereits, warum das
so ist... ;)
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus