Lieber Herr Heiligenhaus,
  
 Oh, dann reden wir aber - formal betrachten, was m.E. hier wichtig ist - nicht mehr über
URNs, sondern a) über Resolving-URLs, die evtl. um Parameter angereichert werden, oder b)
über eine URN-Auflösung zur einer Auswahlseite, die dann verschiedene Möglichkeiten des
Zugangs anbietet.  
Korrekt.
Einem URN selbst kann man nicht "ansehen", woher er kopiert wurde.
Genau, schön, dass Sie es präzisieren. Das war in meiner Mail 
missverstaendlich. In Ermangelungen anderer Resolver dachte ich, es 
verstünde sich von selbst ;-)
Und wenn man ihm gleich eine Resolving-Adresse mit Parametern mitgibt, 
dann ist das kein URN mehr, sondern eben ein spezifischer URL, den der 
Nutzer sich kopiert. In dieser Hinsicht ist auch die Antwort der DNB 
nicht wirklich präzise, denn hier werden URNs und Resolving-URLs nicht 
klar voneinander abgegrenzt...
Jein, natürlich "steckt" da noch eine URN drin, aber das Ganze ist 
natürlich keine URN mehr. Klar ist auch, dass der Modifier natürlich nur 
funktioniert, wenn er dem Resolver der DNB übergeben wird, dem URN 
Konzept selbst sind Modifier fremd und an anderen Resolvern würde es so 
nicht funktionieren.
Insofern kann man vielleicht die Persistenzaspekte auch noch einmal 
etwas entspannter sehen. Wenn ich (möglichst persönlich) in 100 Jahren 
noch zu der Ressource kommen will, muss es unerheblich sein, in welchem 
Kontext sie angezeigt wird. Im heir und jetzt geht es erst einmal nur um 
einen konkreten Nutungskontext von URNs, die in einer bestimmten Form 
aufgelöst werden. Es an den Resolver der DNB zu koppeln macht angesichts 
mangelender Alternativen aus meiner Sicht aber Sinn.
Viele Grüße,
Ihr
Th. Stäcker
-- 
Dr. Thomas Staecker (Leiter Abteilung Alte Drucke, Digitalisierung)
Herzog August Bibliothek - Postfach 1364 - D-38299 Wolfenbuettel
Tel. +49(0)5331/808-119 - email: staecker(a)hab.de