Liebe Kollegen,
mir sind ein paar Unstimmigkeiten im METS-Profil aufgefallen. Vielleicht habe ich da aber
auch einfach etwas missverstanden:
1. Auf Seite 2 heißt es unter "dmdSec Anforderung 1" im letzten Satz, dass nur
<div>-Elemente der logischen <structMap> eine verknüpfte <dmdSec>
besitzen dürfen. Das wird auch in "structMap Anforderung 5" noch einmal
wiederholt, wobei dort zugleich gesagt wird: "Grundsätzlich können jedem <div>
Element ein oder mehrere Metadatensektionen zugeordnet werden. Dies ist unabhängig davon,
ob sich das Element in einer logischen und physischen Struktur befindet." In
"dmdSec Anforderung 6" heißt es wiederum, dass <dmdSec> auch verwendet
werden sollen, um physische Strukturen zu adressieren. Sind verknüpfte
<dmdSec>-Elemente in der physischen <structMap> nun erlaubt oder nicht?
Wobei wir uns doch darauf geeinigt hatten, die in "dmdSec Anforderung 6"
genannte Adressierung physischer Strukturen über das CONTENTIDS-Attribut in der physischen
<structMap> zu lösen, wie es ja auch korrekt in "structMap Anforderung 2"
(letzter Absatz) formuliert ist. Zu diesem Zweck wäre eine verknüpfte <dmdSec> also
gar nicht nötig.
2. Noch nicht ganz klar ist mir das Zusammenspiel von <mods:identifier>,
<mods:relatedItem><mods:recordInfo><mods:recordIdentifier> und
<mods:recordInfo><mods:recordIdentifier>. Wenn ich das richtig verstehe,
müsste doch in <relatedItem><recordInfo><recordIdentifier> eines Bandes
dieselbe ID stehen wie in <recordInfo><recordIdentifier> des übergeordneten
Werks? Wenn im Beispiel zu "dmdSec Anforderung 4" also im Band-Datensatz
<relatedItem>
<recordInfo>
<recordIdentifier type="gbv-ppn">
515678759
</recordIdentifier>
</recordInfo>
</relatedItem>
steht, müsste doch zugleich die Anforderung formuliert werden, dass dann in der
übergeordneten Einheit sowas stehen muss:
<recordInfo>
<recordIdentifier type="gbv-ppn">
515678759
</recordIdentifier>
</recordInfo>
Oder müsste es dort <identifier
type="gbv-ppn">515678759</identifier> heißen? Jedenfalls nützt der
<recordIdentifier> doch nichts, wenn er nicht auch in beiden Datensätzen steht.
3. In "fileSec Anforderung 4" heißt es, die Thumbnail-Images müssten eine Breite
von 150 Pixeln haben. Richtig ist: sie müssen in ihrer maximalen Ausdehnung 150 Pixel groß
sein. Bei Hochkant-Bildern ist also die Höhe auf 150 Pixel beschränkt, bei
Querformat-Bildern dagegen die Breite. Die jeweils andere Größe sollte so gewählt werden,
dass die Proportionen erhalten bleiben.
4. In "structLink Anforderung 2" muss es im ersten Satz "physische
Struktur" statt "logische Struktur" heißen.
Viele Grüße
Sebastian Meyer
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Sebastian Meyer
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