Lieber Herr Meyer,
  ja, da rächt es sich nun, dass wir dieses elende METS
light
 unterstützen... Nur um eine structLink-Sektion mit einem einzigen
 smLink-Eintrag und eine structMap-Sektion mit einem einzigen logischen
 Eintrag einzusparen, müssen wir nun an zig Stellen Sonderbehandlungen
 einbauen. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass diese zwei Zeilen
 XML die Sache auch nicht unzumutbar kompliziert gemacht, uns dafür aber
 technisch sauberes METS beschert hätten. 
Hm, das sehe ich nicht so. "Sauber" ist das "METS light" auch. Es
entspricht sogar eher den Implementierungen, die ich im METS-Umfeld so kennen.
  Der Validator kann METS light nicht validieren,
Version 2.0 des Viewers
 kann es nicht anzeigen, die Beispiele und Dokumentation sorgen mit
 Ausnahmen und Sonderregeln für Verwirrung und der Anwender glaubt METS
 zu erzeugen, das in Wahrheit aber kein valides METS ist (und deshalb
 ausschließlich im Kontext des Viewers brauchbar ist). 
Das stimmt so nicht. Der Validator zeigt beim "METS light" ja nun auch an, daß
es sich um valides METS handelt. Er bemängelt nur, daß keine smLinks usw. vorhanden sind.
   Und das führt dann letztlich zu solchen Trugschlüssen
wie denen von Herrn Graf und
 dem Kommentator Markus.
 Natürlich kann (und werde) ich nun einen Hinweis beim Validator
 anbringen, dass dieser sich nicht für METS light eignet, letztlich wird
 das die Verwirrung aber eher noch vergrößern. 
Die Verwirrung entsteht aktuell aus den Diskrepanzen zwischen Dokumentation und
Implementierung.
  Der DFG-Unterausschuss für Kulturelle Überlieferung
hat vor anderthalb
 Wochen die Verabschiedung des Praxisregel-Entwurfs beschlossen. Damit
 wird es nun also langsam wirklich ernst für den Viewer. Meiner Meinung
 nach sollten wir die letzte Gelegenheit nutzen und die offizielle
 Unterstützung von METS light wieder einstellen. Inoffiziell kann der
 Viewer es ja auch weiterhin interpretieren, damit Anwender wie die BSB
 nicht schon wieder ihr Format umstellen müssen, aber es sollte eben
 nirgendwo mehr dokumentiert oder validiert werden. Künftige Anwender
 würden dann gleich echtes METS erzeugen, wovon letztlich beide Seiten
 nur profitieren. 
Wenn er die Entwurfsfassung beschlossen hat, dann hat er "METS light"
beschlossen. Ein Grund mehr, dem Validator beizubringen, daß er das Format auch
interpretieren kann. So schwer ist das m.E. nicht.
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus
  
 Viele Grüße
 Sebastian Meyer
 
 --
 
 Sebastian Meyer
 Projekt-Mitarbeiter
 
 Sächsische Landesbibliothek -
 Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
 01054 Dresden
 Tel.: +49 351 4677-206
 Fax:  +49 351 4677-711
 
http://www.slub-dresden.de/
 
 
  -----Ursprüngliche Nachricht-----
 Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
 viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
 Gesendet: Sonntag, 22. Februar 2009 12:26
 An: dv-technik(a)dfg-viewer.de
 Betreff: [DFG-Viewer] Nochmal zum Validator
 Lieber Herr Meyer,
 ich habe gesehen, daß Sie nun den Validator auf den Viewer-Seiten 
 aktiv
  geschaltet haben:
   
http://dfg-viewer.de/profil-der-metadaten/validator/
 Leider wird der Nutzer an keiner Stelle darauf hingewiesen, daß der
 Validator keine METS/MODS-Dateien der Version 1 (Light-Profil)
 validieren kann, obgleich unsere eigenen Beispiele auf den Viewer-
 Seiten diesem Schema folgen. Wohin das führt, konnte vor kurzem die 
 BSB
  am eigenen Leibe erfahren:
   
http://archiv.twoday.net/stories/5525850/
 Im Kommentar vom 19.2. heißt es:
 "In dem angegebenen Link zum DFG-Viewer muss die URL, die zur METS
 Datei fuehrt encoded werden.
 Der derzeitige Link gibt lediglich eine Fehlermeldung des DFG-Viewers
 aus; die METS Datei der BSB wird nichtmal geladen.
 
http://dfg-viewer.de/v1/?set%5Bmets%5D=http%3A%2F%2Fmdz10.bib-
 bvb.de%2F%7Edb%2Fmets%2Fbsb00025408_mets.xml
 waere die richtige URL - die allerdings auch nicht funktioniert, da 
 die
  METS Datei nicht den Spezifikationen des DFG
Viewers entspricht."
 Die BSB-METS-Datei entspricht sehr wohl den Vorgaben des DFG-Viewers 
 im
  Light-Profil (wie übrigens fast alle mir bisher
bekannten Umsetzungen
 der Viewer-Anforderungen an zig Standorten). Das Problem steckt hier
 woanders (nämlich darin, daß die Image-URLs nicht mehr gültig sind).
 Man sieht aber an diesem Beispiel, wie schnell aus solchen 
 technischen
  Wirrnissen Anwürfe generalisierender Art werden:
"BSB missachtet ihre
 Pflichten gegenüber der DFG". Das kann nicht im Interesse der 
 Community
  sein...
 Beste Grüße,
 Kay Heiligenhaus