Viele Grüße
 Sebastian Meyer
 
 --
 
 Sebastian Meyer
 Projekt-Mitarbeiter
 
 Sächsische Landesbibliothek -
 Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
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  -----Ursprüngliche Nachricht-----
 Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
 viewer.de] Im Auftrag von Dr. Thomas Staecker
 Gesendet: Montag, 27. April 2009 17:02
 An: dv-technik(a)dfg-viewer.de
 Betreff: [DFG-Viewer] [Fwd: Re: AW: PI DFG-Viewer]
 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 ich leite Ihnen einmal hier einen Mailaustausch mit der DNB weiter zu
 der Frage, ob wir eine Viewer bezogenen URN Resolver bekommen könnten.
 Die Rückmeldung war nicht in jeder Hinsicht befriedigend, aber es gibt
 einen Lösungsvorschlag mit dem Code "&n2ls", so dass man immerhin die
 Viewerressource auswählen könnte. Meine Meinung dazu habe ich in der
 Antwort kundgetan, die Ihrige würde mich interessieren.
 Viele Grüße,
 Ihr
 Th. Stäcker
 Sehr geehrte Frau XXX,
 haben Sie vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Ich sehe schon, dass die
 Sachlage etwas komplizierter ist, als man es sich wünschen möchte.
 Aber dazu im Einzelnen:
 
 Der Modifier &institution ist dafür vorgesehen (aber bisher noch
 nicht implementiert), dass bei Aufliegen eines Objektes bei
 verschiedenen Insitutionen (z. B. Forschungszentrum und
 Universitätsbibliothek) über die URN gesteuert werden kann, zu
 welchem Server aufgelöst wird.
 Der Modifier ist also für Ihre Anforderung nicht geeignet. 
 Eigentlich ist das, was
Sie beschreiben, genau das, was wir benötigen
 würden. Dieselbe Ressource liegt an zwei Orten und der Nutzer (oder der
 Anbieter) kann per Code entscheiden, wie sie aufgelöst wird. Dabei wird
 entscheidend sein, wo der Nutzer die Ressource gesehen hat. INsofern
 finde ich es schade, dass Sie dieses Feature wohl nicht implementieren
 werden.
  Sie sollten vielmehr entscheiden, welche der
genannten URLs die 
 "role=primary"
  erhält. Die Liste aller URLs erhalten Sie dann
per Resolving mit dem 
 Modifier
 Eine Primary-Auflösung
ist zwar möglich, bedeutet aber einen
 Zwischenschritt, der vom Nutzer zu nehmen ist, da er aus einer Liste
 auswählen muss. Schöner wäre es, wie gesagt, wenn die URN nach der
 Quelle aufgelöst werden könnte, wo der Nutzer sie gefunden hat. Aber
 immerhin ist diese Lösung denkbar.
  Zur URL des DFG-Viewers:
 Wenn innerhalb einer URL eine andere URL aufgerufen wird (z. B. VG-Wort
 Metis) haben wir schlechte Erfahrungen damit gemacht. Wir befürchten, dass
 in diesen Fällen die URNs nicht auf die URLs aufgelöst werden können.
 Wenn Sie diese URLs verwenden möchten, müssen wir unbedingt einen
 Test dazu durchführen. 
 Möglicherweise verstehe ich das Problem nicht ganz, aber
was gemacht
 wird, ist doch nur, dass eine regelkonforme URL (dabei ist gleichgültig,
 ob diese URL wieder eine andere URL aufruft) mit einem Namen, der URN,
 verbunden wird. Wenn sie also auf den Viewer resolven und dort geht
 etwas schief, dann ist das doch eigentlich kein Problem des Resolvers
 mehr, weil der Weg zum Viewer ja funktioniert hat. Genauso gut kann auch
 jede andere URL versagen. Oder verstehe ich das Problem nicht richtig?
  Zum URN/URL-Eingabeformular:
 Die Veränderung der Längenbeschränkung für URL-Eingaben werden wir
 auf unsere ToDo-Liste aufnehmen. 
 Vielen Dank.
 Beste Grüße,
 Ihr
 Th. Stäcker
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 Dr. Thomas Staecker (Leiter Abteilung Alte Drucke, Digitalisierung)
 Herzog August Bibliothek - Postfach 1364 - D-38299 Wolfenbuettel
 Tel. +49(0)5331/808-119 - email: staecker(a)hab.de