Lieber Herr Stäcker,
Vielleicht formulieren wir das Problem abstrakter,
losgelöst von URN
oder nicht URN. Auch die Frage einer generellen Auflösung zum Viewer
lassen wir einmal als problematisch aussen vor. Benötigt wird doch ein
PI, den der Nutzer dem Viewer entnehmen kann und der ihn zuverlässig an
diese Stelle zurückführt. Sprich wir baruchen einen PI, der entweder
ein Link ist (PURL bzw. Resovler) oder wo der Nutzer weiss, in welche
Suchmaschine er ihn eingeben kann. Wenn wir es also einmal so herum
denken, dass der Nutzer nicht nach klicken oder bei Nutzung eines PI
auswählt, sondern direkt in der Umgebung, wo er wieder hinwill einen PI
auf nämliche Umgebung erhält, so ist es doch genau das, was wir
brauchen.
Ich komme da wohl eher von einer anderen Seite, denn ich bin überzeugt, daß bei der
Nutzung von PIs die jeweilige Gesamtstrategie der PI-Nutzung der jeweiligen Einrichtung
berücksichtigt werden muß. Der Viewer ist hier ja nur ein Anwendungskontext unter
vielen...
Und dies ist auch unabhängig von sonstigen
eingebürgerten
Verfahren. Genau dort finde ich nach wie vor die Modifier-Lösung die
beste. Der Viewer, und nur er, bietet die URNs in der mit Modifer
versehenen Resolving-Struktur zum Kopieren an:
z.B.
Persistenter Identifier (Werk): urn:nbn:de:gbv:3:1-672, 12:146304V
Persistenter Identifier (Seite): urn:nbn:de:gbv:3:1-672-p0001-2
Zitieren per URL:
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:gbv:3:1-672-p0001-2&target=dv
Hier sind m.E. zwei Dinge zu berücksichtigen: a) Der Antwort der DNB auf Ihre Anfrage läßt
sich ja entnehmen, daß diese Möglichkeit aktuell nicht implementiert ist. Von daher müßte
dann wohl zunächst geklärt werden, ob diese Möglichkeit an der DNB geschaffen werden kann
und wenn ja, in welchem Zeitraum. b) Ich halte die Umsetzung dieser Auflösungsvariante
über die DNB, selbst wenn sie absehbar von der DNB ermöglicht werden kann, für einen sehr
weitgehenden Eingriff in die Resolving-Konzeption der teilnehmenden Einrichtungen. Wir
würden damit de facto ja jede Institution nötigen, URNs auf Basis dieses
"Resolving-Schemas" bei der DNB zu registrieren. Ob hierfür überhaupt die
technischen Voraussetzungen bei den verschiedenen Institutionen vorhanden sind (oder
unkompliziert schaffbar sind), würde ich bezweifeln. Zudem macht diese
Mehrfachregistrierung mit harten Anforderungen an die Art der Registrierung die Sache
deutlich komplizierter, als sie m.E. sein muß.
Von daher würde ich dafür plädieren, daß man über andere Verfahren nachdenkt, die von
Ihnen ausgeführte Problematik zu adressieren. Das könnte man m.E. mit Viewer-Mitteln tun -
indem das METS-/MODS-Schema so modifiziert wird, daß man URNs und/oder Resolving-URLs
und/oder PURLs entsprechend des jeweiligen PI-Konzeptes der liefernden Einrichtung
codieren kann. Bedeutet im Klartext, daß der Viewer nicht selbst einen Resolver aus dem
gelieferten URN ableitet, sondern der - für die jeweilige Einrichtung und den jeweiligen
Anwendungszeck - passende URL eben auch im METS codiert ist. Das sollte Ihnen die
Möglichkeit geben, die o.g. Variante umzusetzen (sofern Sie sich mit der DNB über eine
entsprechende Unterstützung des zugrundeliegenden Konzeptes verständigen können), anderen
Anwendern die Möglichkeit, davon abweichende Varianten. Alles andere halte ich, wie
gesagt, für wenig zielführend.
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus