Lieber Herr Heiligenhaus,
da scheint es wohl verschiedene Vorstellungen davon zu geben, welches Ziel unser
Strukturdatenset primär verfolgt. Für mich stellt das Strukturdatenset in erster Linie
einen Konsens der VD16/17-Projekte dar und ist entsprechend für diese verpflichtend.
Darüber hinaus ist es eine starke Empfehlung an vergleichbare Projekte, die sich in diesem
Set wiederfinden. Mehr kann es aber nicht sein. Es gibt unzählige Projekte, die dieses
Strukturdatenset nicht verwenden können, weil es ihren Anforderungen nicht gerecht wird.
Sie nennen selbst ein Beispiel: die Kirchenbücher.
Ich denke, da müssen wir uns mit dem DFG-Viewer deutlich aus dem VD16/17-Kontext lösen.
Natürlich ist er vor diesem Hintergrund entstanden (und viele Formulierungen auf der
Webseite sind auch nur vor diesem Hintergrund zu verstehen), aber er hat sich inzwischen
aus diesem Kontext emanzipiert. Diese Liberalisierung wurde nicht zuletzt von der DFG
selbst ausgelöst, in dem sie den Viewer in den Entwurf der Praxisregeln aufgenommen hat.
Denn die Praxisregeln gelten schließlich für alle Digitalisierungsprojekte der DFG und
nicht nur für solche im VD16/17-Kontext. Der Viewer muss künftig also all diesen Projekten
gerecht werden. Deshalb haben wir den Eigenheiten der Zeitschriften-Katalogisierung
Rechnung getragen und deshalb müssen wir uns aber nun auch in Fragen der unterstützten
Strukturdaten so generisch wie möglich verhalten. Der DFG-Viewer ist eben nicht mehr nur
das primäre Anzeigeinstrument des VD16/17, sondern auf dem besten Weg zum primären
Anzeigeinstrument aller DFG-geförderter Digitalisierungsprojekte.
Wenn ich ihren Ausführungen hier richtig folge, dann
sagen Sie in der
Konsequenz: "Wir regeln hier etwas, was wir eigentlich gar nicht regeln
müßten. Dem Viewer ist das technisch ziemlich gleich."
Nicht ganz: ich sage nicht, dass wir etwas regeln, das wir gar nicht regeln müssten.
Sondern ich sage, dass wir diese Regeln, die wir für einen begrenzten Kontext (nämlich
VD16/17) aufgestellt haben, nun nicht ohne Weiteres auf den viel größeren Kontext aller
den DFG-Praxisregeln unterworfenen Projekte übertragen können. Wir müssen die Regeln
entweder generell anpassen oder seperate Regeln für jeden einzelnen Kontext entwerfen. Mit
anderen Worten: entweder wir finden ein Strukturdatenset, das den Bedürfnissen aller
Digitalisierungsprojekte der DFG gerecht wird, oder wir entwerfen für jedes dieser
Projekte (oder zumindest jeden größeren Kontext) ein eigenes Strukturdatenset.
Bislang gehen wir den zweiten Weg (1 Set für VD16/17, 1 Set für Handschriften, 1 Set für
Kirchenbücher, etc.). Nun wäre _ein_ Standard als Austauschformat aber natürlich
erstrebenswert. Soweit sind wir uns glaube ich einig.
Uneinigkeit herrscht dann in der Frage, welches Set diesen generischen Standard darstellen
könnte und wie wir ihn kommunizieren. Das VD16/17-Set kann das nicht leisten, da es zu
speziell ist. Das ZVDD-Set ist schon deutlich generischer, aber auch immer noch
medientypologisch auf Drucke ausgerichtet. Denkbar wäre aus meiner Sicht jedoch, dass
ZVDD-Set um wenige Strukturdaten anderer Medientypen zu ergänzen, um ein solches
generisches Standard-Set zu erzeugen. Das sollte möglich sein, ohne mehr als ca. zwei
Dutzend Strukturdaten benennen zu müssen.
Die Frage der Kommunikation wäre dann: Wieviele Optionen bieten wir dem Anwender an? Eine
oder mehrere?
Modell 1: Jeder Anwender verwendet nach Herzenslust Strukturdaten und führt ein Mapping
auf eines von mehreren allgemeineren Sets durch (je nach Anforderungen seines Projekts),
bevor er seine Daten weitergibt. Bei Bedarf werden diese Strukturdaten dann wiederum auf
ein noch allgemeineres Set gemappt (durch ZVDD zum Beispiel). Das ist das aktuelle Modell,
wie es auf der Viewer-Webseite beschrieben ist. Nachteile: Es gibt eine Vielzahl von Sets,
die den unbedarften Anwender irritieren und von Zielsystemen wie ZVDD und DDB mit einem
Mapping unterstützt werden müssen.
Modell 2: Jeder Anwender verwendet nach Herzenslust Strukturdaten und führt ein Mapping
auf ein komplett generisches Set durch, bevor er seine Daten weitergibt. Dieses Set muss
dann nicht weiter gemappt werden, sondern stellt gewissermaßen einen offenen Standard als
Austauschformat dar, den jedes Zielsystem beherrscht. Vorteile: ZVDD braucht nur ein
einziges Mapping, um daraus sein internes Format zu erzeugen, und auch kommende
Anwendungen wie die DDB könnten das Format nachnutzen, da es generisch genug ist, um auch
deren Anforderungen zu genügen (in dem es beispielsweise nicht nur Drucke berücksichtigt).
Aus meiner Sicht ist das das erstrebenswertere Modell.
Ich gebe Ihnen völlig recht, dass wir in jedem Fall eine Standardisierung anstreben
sollten - auch im Bereich der Strukturdaten. Wir müssen dabei aber über den Tellerrand
schauen, denn der DFG-Viewer soll nicht mehr nur die Bedürfnisse des VD16/17 bedienen.
Inzwischen kann er auch mit Zeitschriften umgehen und perspektivisch soll die Präsentation
von Handschriften möglich sein, denn auch deren Digitalisierung ist Gegenstand von
DFG-Projekten, für die wiederum die Praxisregeln gelten. Das ist eine Entwicklung, die wir
damals in Halle noch nicht absehen konnten, als wir die Strukturdatenliste vereinbart
haben. Nun ist die Frage, wie wir auf die neue Situation reagieren. Ein Beharren auf alten
Entscheidungen ist da nicht unbedingt der richtige Weg, auch wenn ein Umdenken natürlich
wieder mit Aufwand verbunden ist. Da müssen wir nun Aufwand und Nutzen abwägen.
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass der Nutzen den Aufwand in jedem Fall
rechtfertigt, zumal wir langfristig mit der Pflege und Implementierung verschiedener
Strukturdatensets auch eine Menge Aufwand hätten.
Viele Grüße
Sebastian Meyer
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Sebastian Meyer
Abteilung Informationstechnologie
Referat Entwicklung
Sächsische Landesbibliothek -
Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
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Fax: +49 351 4677-711
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: dv-technik-bounces(a)dfg-viewer.de [mailto:dv-technik-bounces@dfg-
viewer.de] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
Gesendet: Dienstag, 25. November 2008 13:47
An: technik(a)dfg-viewer.de
Betreff: Re: [DFG-Viewer] zvdd/DFG-Viewer METS Profil - Version 2.0
Lieber Herr Meyer, liebe Kolleginnen und Kollegen,
aber nur in sofern, dass er dafür interne
Übersetzungen bereithält, die
er statt des Wortlauts des TYPE-Attributs anzeigen kann, falls kein
anderslautendes LABEL-Attribut belegt ist. Das ließe sich prinzipiell
aber in gleicher Weise auch für das ZVDD-Strukturdatenset umsetzen.
2. Projekte können weitere Strukturdaten
erfassen, müssen diese aber
auf die Viewer-Typologie mappen.
Von "müssen" kann hier doch keine Rede sein. Es ist vielmehr eine
Empfehlung, aber keine Verpflichtung. Dem Viewer jedenfalls ist es
völlig gleichgültig, wie Sie Ihre Strukturdaten nennen. :)
Ich möchte nochmal auf die Formulierungen auf den offiziellen Viewer-Seiten im
Netz verweisen:
"Hier finden Sie eine standardisierte Liste von Strukturelementen und deren
internationalen Entsprechungen. Wenn Sie intern weitere Strukturdaten
erfassen, bilden Sie diese einfach auf allgemeinere Elemente dieser Liste ab.
Die Tabelle liefert außerdem die jeweiligen XML-Bezeichner für die
Strukturdaten und deren Entsprechung im Zentralen Verzeichnis Digitalisierter
Drucke (ZVDD)." (
http://dfg-viewer.de/profil-der-strukturdaten/)
Wenn ich ihren Ausführungen hier richtig folge, dann sagen Sie in der
Konsequenz: "Wir regeln hier etwas, was wir eigentlich gar nicht regeln
müßten. Dem Viewer ist das technisch ziemlich gleich." Darum stellt sich mir
die Frage: Warum schreiben wir dann auf den Seiten überhaupt etwas dazu? Aus
welchem Grund haben wir eine lange Diskussion über die Normierung eines
kontrollierten Vokabulars geführt, wenn sich zum Schluß kein technisches
System mit diesem Vokabular tatsächlich beschäftigt?
Ich halte das für kommunikativ etwas brisant: Der Leser, der ohne
entsprechende Hintergrundinformationen auf die Viewer-Seiten kommt und eine
technische Architektur für die eigene Datenmodellierung und Datenlieferung
daraus ableitet, liest die o.z. Ausführungen ganz anders. Und er liest sie
wahrscheinlich auch so, wie wir es bei unseren Abstimmungen darüber gemeint
haben: 1. Modelliere Deine Daten nach eigenen Bedürfnissen. 2. Liefere Deine
Daten auf Basis eines kontrollierten Vokalbulars, damit Dich auch jemand
anderes verstehen kann, der in ähnlichen Zusammenhängen arbeitet.
Ich persönliche halte das für eine wichtige und so auch gewollte Botschaft!
Und wir sollten m.E. nicht den Fehler begehen, die technische Implementierung,
die sie nun gewählt haben, zu verwechseln mit den Zielen, die wir bei der
Konzeption m.E. verfolgt haben.
3. zvdd mappt die Viewer-Typologie für die
Indexierung auf das eigene Strukturdatenset. Die Mappingregeln sind
entsprechend angegeben.
Richtig. Und an dieser Stelle kommt ZVDD dann auch die Empfehlung aus
dem VD16/17-Kontext zugute. Dafür existiert nämlich ein Mapping, was
bei völlig frei vergebenen Bezeichnungen für Strukturdaten nicht der
Fall ist.
Genau so verhält es sich! Nur wie soll zvdd "erkennen", welches Mapping hier
anzuwenden ist? Das scheint mir eigentlich die zentrale Frage zu sein, um die
wir hier die ganze Zeit rumschleichen: zvdd würde wohl am liebsten die Daten
so bekommen, wie sie sie intern abstrahieren: im zvdd-Format. Das war das
Eingangsstatement von Herrn Kothe in dieser Sache. Nun stellen wir aber
übereinstimmend fest, daß die Projekte ihre Daten - je nach Kontext - in
anderen Typologien liefern, die sie für Materialadäquat befinden und für die
sie auch noch Mapping-Regeln auf das zvdd-Format ausgearbeiten. Nur fehlt zvvd
aktuell schlicht der explizite Hinweis, welches Mapping hier anzuwenden ist.
Die Lösung des Problems wäre folglich, daß wir die Art der verwendeten
Typologie explizieren müssen, damit a) der Viewer weiß, welche Übersetzungen
er im konkreten Fall ggf. zu verwenden hat und b) zvdd weiß, welches Mapping
anzuwenden ist, um auf die interne (!) Generalisierung zu schließen. Technisch
bedeutete das: a) Wir müßten einen Hinweis auf die verwendete Typologie im
METS-Format unterbringen. b) Wir sollten uns auf eine formale
Beschreibungssprache einigen (Herr Stäcker hatte dazu bereits auf
Möglichkeiten im TEI-Format hingewiesen), die die verschiedenen Ansprüche
automatisiert bedienen kann (Übersetzungen für den Viewer, Mappings für zvdd).
Damit hätten wir eine Lösung, die aus meiner Sicht a) hinreichend
generalisiert ist und b) vollkommen transparent zu implementieren ist.
Ich sehe das Problem nicht so richtig:
- Für den Viewer ist es egal, welche Strukturdaten Sie erfassen und wie
Sie sie nennen.
- Wenn Sie jedoch in ZVDD indiziert werden möchten, müssen Sie sich an
die entsprechende ZVDD-Typologie halten.
- Einzige Ausnahme: Wenn sie aus dem VD16/17-Kontext kommen, haben Sie
eine speziellere Typologie zur Verfügung, die ZVDD dank des Mappings
aber auch versteht.
Das habe ich aus dem Anfangsposting von Herrn Kothe anders gelesen: Hier kam
der Wunsch nach einem einheitlichen Format zum Ausdruck, das alle für alle
Zwecke verwenden. Das würde dann aber in der Tat bedeuten, daß wir uns auf ein
gemeinsames verständigen (also entweder das aktuelle Viewer-Format oder eben
das zvdd-Format). Von einem Mapping war im Posting von Herrn Kothe keine Rede.
Die o.b. Implementierung könnte uns m.E. aus diesem Dilemma befreien.
- Denkbar wären perspektivisch noch weitere
spezifische
Strukturdatentypologien anderer Digitalisierungsprojekte (im
Handschriftenbereich wird beispielsweise aktuell an einer eigenen
Strukturdatentypologie gearbeitet), die dann jedoch auch ein Mapping
auf die ZVDD-Typologie mitbringen müssen, wenn sie von ZVDD indiziert
werden sollen.
So ist es!
Ich sehe das ZVDD-Set als kleinsten gemeinsamen
Nenner, während das
VD16/17-Set eine speziellere Ausprägung für den Einsatz in einem
bestimmten Kontext darstellt. Um auf hohem Level kompatibel zu bleiben,
gibt es für das VD16/17-Set ein Mapping auf das allgemeinere ZVDD-Set.
Ich sehe da keinen Alleinstellungsanspruch des VD16/17-Sets, dafür ist
es auch viel zu speziell. In einem anderen Kontext wird es nicht
anwendbar sein, wie beispielsweise für Handschriften. Deshalb wird -
analog zur VD16/17-Liste - derzeit eine Strukturdatenliste für den
Kontext Handschriften erarbeitet. Das wird ebenfalls ein spezielles Set
sein, das aber prinzipiell ebenfalls auf das ZVDD-Set gemappt werden
kann (auch wenn das in diesem Fall unsinnig ist).
Vollkommen einverstanden! Wir verwenden z.Z. z.B. auch eine eigene Typologie
für die Erschließung von Kirchenbüchern aus Archiven. Da kann man mit der
VD16/17-Typologie auch leidlich wenig anfangen. Zieht man nun aber die m.E.
richtigen Konsequenzen aus diesen Umständen, dann landet man evtl. bei dem
Vorschlag, den ich oben gemacht habe und den Sie mir Ihrem Posting auch
nahelegen.
Jetzt könnte uns Herr Stäcker noch bzgl., der TEI-Taxonomien (das ist
irgendwie bei mir hängegengeblieben) auf die Sprünge helfen...
Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus