Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dem schließe ich mich an, weshalb ich zu entschuldigen bitte, dass ich die Diskussion zwar angestoßen, mich bisher aber nicht weiter selbst beteiligt habe.
Beste Grüße vom Bibliothekartag,
Sebastian Meyer
Am 28.05.2015 15:22 schrieb David Maus <maus(a)hab.de>:
...und ein kurzer Nachtrag: Ich bin leider bis 26. Juni außer Haus und
stehe erst dann wieder zur Verfügung.
-- David Maus
On Sat, 23 May 2015 12:39:50 +0200,
David Maus wrote:
>
> Lieber Herr Schleier,
>
> On Fri, 22 May 2015 15:54:51 +0200,
> Timo Schleier wrote:
> >
> > Lieber Herr Maus,
> >
> > > Wenn unterschiedliche Lizenzen für unterschiedliche Teile des
> > > digitalen Objekts zugelassen werden sollen, dann *muss* <amdSec>
> > > wiederholbar sein, damit auch unterschiedliche Lizenzgeber (dv:owner)
> > > angegeben werden können. Oder unterschiedliche <digiprovMD>.
> > Das ist richtig, wiederholbare <amdSec> erlauben darüber hinaus noch
> > viel feinere Angaben, sind dafür aber auch komplexer. Wir haben hatten
> > uns für die einfache Variante entschieden.
> >
>
> Es ließe sich auch die <rightsMD> in der <amdSec> wiederholen und die
> betreffenden Teile über das @ADMID-Attribut mit den <rightsMD>
> verbinden.
>
> Ich sehe nicht, wie die <dv:license>/@type-Variante einfacher ist:
> Anstatt expliziter Zuweisungen wählen Sie implizite Zuordnungen von
> Lizenzen zu Bestandteilen des digitalen Objekts. Das wird Ihnen
> mittelfristig auf die Füße fallen.
>
> Bis gerade eben wurde vorausgesetzt, dass die Lizenz der verschiedenen
> Teile identisch ist. Die Entscheidung, diese Zuordnung über ein
> Attribut des <dv:license>-Elements auszudrücken setzt voraus, dass der
> Owner und der Sponsor identisch sind. Auf welcher Grundlage machen Sie
> diese Voraussetzungen? Mir erscheint das ausgesprochen kurzsichtig.
>
> In Verbindung mit dem Anwendungsprofil, in dem eine Wiederholung von
> <amdSec> et al. nicht vorgesehen ist verhindert die Lösung, dass die
> Rechteangaben in METS-konformer Form zugewiesen werden können. Damit
> ist das METS nur für den DFG-Viewer geeignet. Deswegen ist die
> Attributlösung nicht interoperabel.
>
> > > Auch das ist abwärtskompatibel: Wer die <div> des Werkes mit der
> > > <amdSec> verknüpft gibt an, dass die in der <amdSec> angegebenen
> > > Lizenzinformationen für das gesamte digitale Objekt gilt.
> > Ja, aber das Parsen und die Darstellung der Angaben wird schwieriger,
> > wenn weitere <amdSec> erlaubt sind und diese für Teile des digitalen
> > Objekts andere Rechteinformationen beinhalten.
> >
>
> Es kann sein, dass die METS-konformen Angaben *für den DFG-Viewer*
> schwieriger zu verarbeiten sind. Dann muss der DFG-Viewer
> umprogrammiert werden.
>
> Mit besten Grüßen,
> -- David
>
> > > Nein: Die <structMap> gehört zur METS-Datei. Sie könnten IIRC den
> > > <metsHdr> mit einer <amdSec> verbinden.
> > Über die Möglichkeit, den <metsHdr> mit einer <amdSec> zu verknüpfen
> > hatten wir auch nachgedacht. Aus unserer Sicht wäre dies ebenfalls
> > eine gute Lösung. Damit müsste die <amdSec> im METS-Anwendungsprofil
> > wiederholbar werden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll entsprechende
> > Vorgaben zum <metsHdr> zu definieren, da es bisher im Anwendungsprofil
> > dazu keine Angaben gibt.
> >
> > Viele Grüße
> > Timo Schleier
> >
> >
>
> --
> David Maus
> Herzog August Bibliothek - D-38299 Wolfenbuettel
> Bibliothekarische IT / Digital Humanities
> Phone: +49-5331-808-317
> Email: maus(a)hab.de
>
> PGP Key 0x7B4F5A762AF6FBA6
> Fingerprint DD38 8D2E 34C1 94DE 2058 69BE 7B4F 5A76 2AF6 FBA6
>
>
--
David Maus
Herzog August Bibliothek - D-38299 Wolfenbuettel
Bibliothekarische IT / Digital Humanities
Phone: +49-5331-808-317
Email: maus(a)hab.de
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Fingerprint DD38 8D2E 34C1 94DE 2058 69BE 7B4F 5A76 2AF6 FBA6
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im METS-Anwendungsprofil des DFG-Viewers [1] gibt es ja schon seit einiger Zeit das optionale Element "dv:license" in der administrativen Metadaten-Sektion. Dieses Element dient dazu, ein Digitalisat wahlweise als Public Domain zu kennzeichnen, unter eine Creative Commons-Lizenz zu stellen oder sich alle Rechte daran vorzubehalten. Letzteres ist der Standard, wenn nicht explizit anderes angegeben wurde oder das Element gar nicht vorhanden ist.
Bislang wird dieses Element zwar im DFG-Viewer noch gar nicht interpretiert (geplant ist die Anzeige eines entsprechenden Lizenz-Logos), aber in anderen Kontexten wie z.B. der Deutschen Digitalen Bibliothek wird es bereits gerne ausgewertet. Dabei ist nun aufgefallen, dass ein einziges Element, das zudem nicht wiederholbar ist, den Anforderungen leider nicht gerecht wird. Oft sind beispielsweise Images und Metadaten mit unterschiedlichen Lizenzen versehen oder es werden mehrere alternative Lizenzen angeboten.
Ich möchte daher in Abstimmung mit der DDB Fachstelle Bibliothek (SUB Göttingen) vorschlagen, das METS-Anwendungsprofil in folgender Weise zu erweitern:
1. Das Element dv:license darf wiederholt werden.
2. Das Element dv:license erhält ein Attribut "type", in dem angegeben werden kann, ob die Lizenzangabe sich auf das gesamte Dokument, die Metadaten oder die Images (oder die Volltexte oder ...) bezieht. Dazu werden normierte Attributwerte vorgegeben, damit diese einheitlich verwendet werden. Wird kein type-Attribut angegeben, wird die Lizenz auf das gesamte Dokument angewendet.
Dadurch ist gewährleistet, dass existierende Implementierungen nicht verändert werden müssen. D.h. wer dieses Element nach aktuellem Anwendungsprofil bereits verwendet, muss seine Implementierung nicht anpassen, um weiterhin dieselbe Aussage zu treffen. Gleichzeitig besteht aber optional die Möglichkeit, die Aussagen zu präzisieren und verschiedene Teile des Digitalisats unterschiedlich zu lizensieren.
Was meinen Sie? Haben Sie ergänzende oder abweichende Vorschläge? Wie handhaben Sie ggf. jetzt schon die Angabe verschiedener Lizenzen innerhalb Ihrer Digitalisate?
Viele Grüße
Sebastian Meyer
--
Sebastian Meyer
Referatsleiter Digitale Bibliothek
Sächsische Landesbibliothek -
Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
Abteilung IT, Referat Digitale Bibliothek
01054 Dresden
Besucheradresse: Zellescher Weg 18
Tel.: +49 351 4677 206 | Fax: +49 351 4677 711
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